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Etappensieg: Mönchsberggarage - Land stimmt der Erweiterung vorerst nicht zu

Wie die Salzburger Nachrichten am 06.09.2016 berichteten (http://www.salzburg.com/nachrichten/salzburg/politik/sn/artikel/moenchsberggarage-land-stimmt-der-erweiterung-vorerst-nicht-zu-212537/), stimmt das Land Salzburg der geplanten Änderung des Flächenwidmungsplans für das Gebiet im Bereich des Mönchsberges vorerst nicht zu. Grund dafür sei – so die Salzburger Nachrichten – , dass als Ausgleich für die geplante Errichtung von 656 zusätzlichen Parkplätzen im Mönchsberg nur 55 Parkplätze an der Oberfläche reduziert werden sollen. Das könne man nicht als "adäquat" bezeichnen – und die "adäquate Stellplatzreduktion" sei laut dem Räumlichen Entwicklungskonzept für die Stadt Salzburg Voraussetzung für die Änderung des Flächenwidmungsplanes.

Diese Mitteilung ist umso mehr erfreulich, als unsere Rechtsanwaltskanzlei bereits am 27.01.2016 dem Magistrat der Stadt Salzburg Namens und Auftrags eines betroffenen Bürgers mitgeteilt hat, dass die geplante Änderung des Flächenwidmungsplanes für das Gebiet im Bereich des Mönchsbergs dem Räumlichen Entwicklungskonzept (REK 2007) widerspricht, weil der Begriff „adäquat“ iSd D.5.1.3. REK 2007 in Verbindung mit anderen Bestimmungen und Zielsetzungen, darunter insbesondere mit dem Oberziel iSd D.5.1 REK 2007, „Annäherung“ der Chancengleichheit zwischen Öffentlichen Personen-Nahverkehrs- und Kfz-BenützerInnen, bei gleichzeitiger Anhebung der Attraktivität des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs zu erreichen, nur dahingehend ausgelegt werden kann, dass die Anzahl der zu reduzierenden Stellplätze jener der zu errichtenden entsprechen muss, dh es müssten genauso viele oberirdische Stellplätze reduziert, wie unterirdische errichtet werden, um den Anforderungen des REK 2007 zu entsprechen.

Darüber hinaus haben wir auch auf zahlreiche weitere Mängel im Änderungsverfahren aufmerksam gemacht, dass die Anzahl der zu errichteten Stellplätze falsch berechnet wurde  sowie dass das Abwägungsgebot des § 3 ROG 2009 verletzt wurde und keine Umweltprüfung gem § 5 ROG 2009 durchgeführt wurde.

Die nunmehrige Entscheidung des Landes Salzburg ist ohne Zweifel ein großer Etappensieg für jene Bürgerinnen und Bürger, die sich gegen die Errichtung der Mönchsberggarage einsetzen, weil ihre Einwendungen nunmehr nachweislich von der Behörde gehört wurden. Sie beweist zugleich auch, dass das Mitspracherecht der Bürgerinnen und Bürger in Verfahren zur Änderung von Flächenwidmungsplänen sinnvoll ist und den Gang des Verfahrens real beeinflussen kann.

Das haben wir übrigens auch im Fall des Projektes „Hotel Intercontinental/Wiener Eislaufverein“ bewiesen, hinsichtlich dessen die Stadt Wien überraschender Weise nur drei Tage nach unserer Pressekonferenz am 10.05.2016 eine „Nachdenkpause“ angeordnet hat.

Unser Ziel ist es, jene Bürgerinnen und Bürger, die durch Änderungen von Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen betroffen sind, dazu zu ermutigen, mit Behörden auf Aufenhöhe für ihre Rechte zu kämpfen. Dass dieser Kampf nicht von vornherein verloren ist, zeigt die heutige Berichterstattung.

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