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Sammelverfahren: ORF soll 300 Millionen an GIS-Kunden zurückzahlen

Der Prozessfinanzierer AdvoFin hat die größte Konsumenten-Sammelklage gestartet, die es bislang in Österreich gegeben hat. 3,3 Millionen GIS-Kunden haben gegenüber dem ORF Anspruch auf Rückzahlung von 10% Mehrwertsteuer auf das Programmentgelt, zumindest für die vergangenen fünf Jahre. In den letzten fünf Jahren haben die Österreicher der GIS und damit dem ORF mehr als 300 Millionen Euro zu viel bezahlt.

"Der Europäische Gerichtshof hat bereits 2016 klar festgestellt: Auf Rundfunkgebühren sind keine Mehrwertsteuern zu erheben. Trotzdem verrechnet die GIS als Inkassobüro für den ORF nach wie vor Monat für Monat jedem ORF-Gebührenzahler 10% Mehrwertsteuer auf das Programmentgelt. Das ist einzigartig in Europa. Es ist höchste Zeit, diesen österreichischen Alleingang ein für alle Mal zu beheben. Deswegen haben wir heute eine Sammelklage gegen den ORF gestartet, an der sich jeder GIS-Beitragszahler risikolos und ohne Aufwand beteiligen kann", sagt Gerhard Wüest, Vorstand der AdvoFin Prozessfinanzierung AG.

Rundfunkgebühren sind nicht steuerbar

Die europäische Rechtslage ist eindeutig. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im artverwandten Fall der tschechischen Rundfunkgebühr (Český rozhlas, Entscheidung C11/15) sind Rundfunkgebühren nicht umsatzsteuerbar. Es gäbe bei Rundfunkgebühren kein freiwilliges Rechtsverhältnis zum Austausch Dienstleistung gegen Entgelt. Der Rundfunkbeitrag werde nicht auf Grundlage eines Vertrags zwischen Anbieter und Abnehmer erhoben, so der EuGH. Auch sei kein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung gegeben, da die Verpflichtung zur Entrichtung der Gebühr nicht an die Nutzung der Rundfunkdienstleistung, sondern allein an den Besitz eines Rundfunkempfangsgeräts gebunden ist.  Deshalb sei, so der EuGH, die Voraussetzung für die Umsatzsteuerbarkeit gemäß europäischer Mehrwertsteuersystemrichtlinie nicht gegeben.

Österreich als letztes Land der EU mit einer Steuer auf Steuern

Wolfgang List, Anwalt der AdvoFin und Experte für europäisches Recht: „Was für den tschechischen Rundfunk gilt, gilt 1:1 auch für den ORF. Weder in Tschechien noch in einem anderen Land der EU wird heute noch Konsumenten die Umsatzsteuer auf Rundfunkgebühren verrechnet. Nur in Österreich hält man sich immer noch nicht an die Entscheidung des EuGH. Hier werden weiterhin jedem Gebührenzahler Monat für Monat 10% Umsatzsteuer auf das Programmentgelt verrechnet. Somit besteht ein Rückforderungsanspruch von jedem Entgeltzahler gegenüber dem ORF, zumindest für die vergangenen fünf Jahre.“

3,3 Millionen GIS-Teilnehmer haben einen Rückforderungsanspruch für die letzten fünf Jahre

Von den 3,62 Millionen GIS-Kunden zahlen 3,31 Millionen neben der Rundfunkgebühr unter anderem auch das ORF-Programmentgelt, das beim am häufigsten verrechneten Kombientgelt (Radio und TV) seit 1. April 2017 durch Beschluss des ORF-Stiftungsrats mit 17,21 Euro zzgl. 10% Mehrwertsteuer monatlich festgelegt ist. 3,31 Millionen Österreicher zahlen daher zusätzlich zum Programmentgelt monatlich 1,72 Euro oder jährlich 20,65 Euro Mehrwertsteuer, die sie laut europäischem Recht nicht zu bezahlen hätten. Wüest: „In Summe nimmt der ORF über die Mehrwertsteuer jährlich ca. 68 Millionen Euro zu viel von seinen Sehern und Hörern. Das ist eine Steuer auf die Steuer, die wir nun zurückverlangen. Und zwar rückwirkend für die letzten fünf Jahre. In Summe geht es also um mehr als 300 Millionen Euro, die der ORF an seine Kunden zurückzahlen muss.“

 

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