Hoffnungsvolle Signale von dem EuGH: UVP-Pflicht für 110 kV Leitung?
110-kV-Leitung: Stellungnahme aus Brüssel mischt die Karten neu
Neue Hoffnungen auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Gegner der geplanten 110-kV-Freileitung: Der Europäische Gerichtshof übermittelte jetzt eine Stellungnahme der Kommission zur Frage der UVP-Pflicht der Leitung. Danach sind die Fällungen in den betroffenen Waldgebieten, sogenannte Trassenaufhiebe, doch als Rodung zu betrachten. Die Konsequenz könnte eine Neuverhandlung des gesamten Projekts sein.
Strittig ist seit langem, ob die Trassenaufhiebe für die Freileitung rechtlich als Rodungen gelten. Denn ab 20 Hektar Rodungsfläche muss für das Projekt eine UVP durchgeführt werden. In der UVP ist auch die Erdkabel-Alternative ein Thema, die Gemeinden und Anrainer zusammen mit der Initiative "110 kV ade!" fordern. Das Verfahren zur Bewilligung der Rodung der Maststandorte warf bereits Fragen auf, wie groß die Waldflächen überhaupt sind: Aus allen vorherigen Verfahren ergibt sich eine Fläche von 39 Hektar. Die Energie AG "präzisierte" gegenüber dem Landesverwaltungsgericht, sie wolle nur 18,25 Hektar beanspruchen – somit knapp unter jener Schwelle für Rodungsflächen, die UVP-Pflichtig wären.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun zu entscheiden, ob die Trassenaufhiebe überhaupt als Rodungen gelten. Denn auch das bestritt die Energie AG und die Gerichte folgten ihr bisher. Der Verwaltungsgerichtshof in Wien legte die Frage dem EuGH vor. Bei der Entscheidung wird auch die Stellungnahme des juristischen Diensts der Europäischen Kommission eine Rolle spielen. Dort hat eine "weite Auslegung" der UVP-Richtlinie Vorrang – mit der Folge, dass im Zweifelsfall eben erst durch eine UVP herauskommt, wie schwerwiegend die Trassenaufhiebe sind. Eine Absage erteilt die Kommission damit ausdrücklich auch dem Argument der Energie AG, es liege ja gar keine völlige "Entwaldung" vor, daher sei es auch keine Rodung.
Verhandlung in Luxemburg könnte Showdown werden
Die List Rechtsanwalts GmbH freut sich auf eine spannende Verhandlung vor dem EuGH. Dr. Wolfgang List vertritt einige der Gemeinden sowie Betroffene. Die Argumentation unserer Kanzlei sehen wir bestätigt. Im Gerichtshof in Luxemburg siegten wir bereits einmal in einem UVP-Fall, der eine Novelle des österreichischen UVP-Gesetzes erzwang. Der Erfolg: bessere Rechte für Nachbarn bei Vorhaben, deren UVP-Pflicht strittig ist. Die Neuverhandlung der 110-kV-Leitung im Rahmen einer UVP sehen die Betroffenen als große Chance, die Stromversorgung solider und umweltfreundlicher mit einem Erdkabel zu sichern. Die Landesregierung und die Energie AG hatten diese Lösung stets abgelehnt.
Signalwirkung für zukünftige Leitungsvorhaben in ganz Österreich erwarten sich auch andere Bürgerinitiativen. Im Gegensatz z. B. zu Dänemark, Deutschland und der Schweiz halten Netzbetreiber, Politik und Behörden nach wie vor an der Freileitungs-Technologie fest.