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Aufruf zum Bekenntnis zum Weltkulurerbe Wien (Offener Brief an den BPräs Dr. Van der Bellen)

Am 01.06.2017 soll der Wiener Gemeinderat über die Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes am Heumarkt abstimmen. Wird die Merheit der Gemeinderäte für die Abänderung stimmen, so wird Wien den Weltkulturerbetitel bald verlieren. Um das zu verhindern, haben wir am 24.05.2017 einen Offenen Brief an Herrn Bundespräsidenten Dr. Van der Bellen gerichtet.

"Offener Brief

Aufruf zum Bekenntnis zum Weltkulturerbe Wien

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,

wie Sie bestimmt bereits wissen, beabsichtigt der Wiener Gemeinderat am 01.06.2017 über die in den letzten Monaten heiß umstrittene Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes für das Areal am Heumarkt abzustimmen.


Die zuletzt innerhalb der Parteimitglieder der „Grünen“ in Wien durchgeführte interne Abstimmung ergab eine klare Positionierung gegen dieses Projekt.

Sollte das Projekt am Heumarkt trotz heftiger Kritik seitens UNESCO und anderer Fachstellen (darunter ua Österreichische Architektenkammer bzw ICOMOS-Austria, das Österreichische Nationalkomitee des Internationalen Rats für Denkmalpflege) und trotz der Abstimmung der Parteimitglieder der „Grünen“ in Wien dennoch im Wiener Gemeinderat beschlossen werden, so wird Wien – genauer gesagt, das „Historische Zentrum von Wien“ – im Juli 2017 auf die „Liste des Weltkulturerbes in Gefahr“ gesetzt. Anschließend wird die UNESCO Wien den Weltkulturerbetitel aberkennen.

Der Kern der UNESCO-Kritik am Heumarkt-Projekt ist die Höhe des dort geplanten Wohnturmes, die etwa 66 m betragen soll und dadurch das durch die Welterbekonvention als Erbe der Menschheit geschützte Stadtbild in Wien schwer beschädigen würde. Die von der UNESCO vorgegebene maximale Gebäudehöhe darf dort die Bestandshöhe des Hotels InterContinental (ca 43 m) nicht überschreiten.

Die Welterbekonvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag (mit 192 Staaten) und steht in Österreich im Gesetzesrang (BGBl 60/1993). Die Bestimmungen der Welterbekonvention sind auch unmissverständlich, wenn es um die Verpflichtung Österreich hinsichtlich des Weltkulturerbes geht:


„Artikel 4

Jeder Vertragsstaat erkennt an, daß es in erster Linie seine eigene Aufgabe ist, Erfassung, Schutz und Erhaltung in Bestand und Wertigkeit des in seinem Hoheitsgebiet befindlichen, in den Artikeln 1 und 2 bezeichneten Kultur- und Naturerbes sowie seine Weitergabe an künftige Generationen sicherzustellen. Er wird hierfür alles in seinen Kräften Stehende tun, unter vollem Einsatz seiner eigenen Hilfsmitteln und gegebenenfalls unter Nutzung jeder ihm erreichbaren internationalen Unterstützung und Zusammenarbeit, insbesondere auf finanziellem, künstlerischem, wissenschaftlichem und technischem Gebiet.“

Sehr geehrter Herr Bundespräsident, Sie haben vor nur wenigen Tagen die politischen Parteien in Österreich dazu aufgerufen, sich bezüglich ihrer Haltung zur EU öffentlich zu positionieren.

Wir bitten Sie daher im Namen der besorgten Bevölkerung Wiens, die in dem von uns vertretenen unabhängigen Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter in Österreich, „Initiative Denkmalschutz“, Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, versammelt ist, Ihre Haltung zum Weltkulturerbe Wien öffentlich bekanntzugeben und klar zu sagen, ob Sie für oder gegen die Erhaltung und Weitergabe des „Historischen Zentrums von Wien“ als Weltkulturerbe der Menschheit sind oder nicht.

Nicht nur viele Bürgerinnen und Bürger Österreichs, zahlreiche Bürgerinitiativen sowie die über 400 Kunst- und Kulturschaffenden (IG Kultur/Gerhard Ruiss) sind aufgeschreckt, sondern auch die internationale Öffentlichkeit (ua Europa Nostra mit Placido Domingo als ihren Vorsitzenden sowie 10 ICOMOS-Nationalkomitees in Mitteleuropa, die die aktuellen Entwicklungen von Wien als „einen Affront gegen alle europäischen Bemühungen im Zusammenhang mit dem Europäischen Kulturerbejahr 2018 empfinden“).

Ihre klare und deutliche Stimme in der seit Monaten äußerst heikel geführten Diskussion ist für Österreich heute mehr gefragt denn je, zumal es auch um die Einhaltung eines Bundesgesetzes geht. Wir zählen auf Sie.

Mit freundlichen Grüßen

List Rechtsanwalts GmbH"

Brief im Original (pdf-Datei)

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