ERGÄNZENDE STELLUNGNAHME VOM 27.01.2017 zum Thema „InterCont/Eislaufverein und die Welterbekonvention“ als Reaktion auf die wiederholte massive Irreführung der Öffentlichkeit durch die Stadt Wien entgegen § 27 Abs 2 Welterbekonvention
Als Reaktion auf die rechtsgutachterliche Stellungnahme der List Rechtsanwalts GmbH vom 21.01.2017 zum Thema „InterCont/Eislaufverein und die Welterbekonvention“ wurde der List Rechtsanwalts GmbH auf informellem Weg eine diesbezügliche Stellungnahme der Rechtsabteilung des Magistrats der Stadt Wien übermittelt.
Zu den einzelnen Punkten dieser Stellungnahme ist Folgendes festzuhalten: (PDF zum Download)
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