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ORF-Programmentgelt auf dem Prüfstand vor dem EuGH
Die Rechtsfrage, ob das ORF-Programmentgelt ein steuerbarer und in weiterer Folge steuerpflichtiger Umsatz ist, geht in die entscheidende Runde. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist der Anregung der betroffenen Rundfunkteilnehmer auf Vorabentscheidung gemäß Art 267 AEUV gefolgt und hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eine Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Bezüglich der Umsatzsteuerbarkeit des ORF-Programmentgelts liegen divergierende Meinungen in der Lehre vor. Eine entsprechende höchstgerichtliche innerstaatliche Rechtsprechung fehlt. In der Rs Český rozhlas1 kam der EuGH zu dem Ergebnis, dass die Tätigkeit der tschechischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, die durch eine gesetzlich vorgesehene obligatorische Gebühr finanziert wird, keine Dienstleistung gegen Entgelt darstelle und daher als nicht steuerbarer Umsatz zu qualifizieren sei. Nunmehr stellt der VwGH die Frage, ob das obligatorische ORF-Programmentgelt, das der ORF selbst festsetzt, um seinen Betrieb zu finanzieren, umsatzsteuerbar ist.
In Anbetracht der einschlägigen Judikatur des EuGH ist eine Umsatzsteuerbarkeit des ORF-Programmentgelts zu verneinen, weil nahezu jede Person in Österreich durch den Erwerb eines Rundfunkempfangsgeräts zur Entrichtung des ORF-Programmentgelts verpflichtet wird. Die Elemente des freiwilligen Rechtsverhältnisses und der unmittelbare Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung, welche für den EuGH unabdingbare Voraussetzungen für die Besteuerbarkeit sind, müssen daher in diesem Zusammenhang kritisch hinterfragt werden. Unserer Meinung nach liegt weder ein freiwilliges Rechtsverhältnis, noch ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Leistungen vor.
Nun wird diese entscheidende Frage vom EuGH zu beurteilen sein.
Projekt am Heumarkt: Massive Mängel bei der Strategischen Umweltprüfung (Pressekonferenz am 01.03.2017)
ERGÄNZENDE STELLUNGNAHME VOM 27.01.2017 zum Thema „InterCont/Eislaufverein und die Welterbekonvention“ als Reaktion auf die wiederholte massive Irreführung der Öffentlichkeit durch die Stadt Wien entgegen § 27 Abs 2 Welterbekonvention
Zu den einzelnen Punkten dieser Stellungnahme ist Folgendes festzuhalten: (PDF zum Download)
Das Projekt InterCont/Eislaufverein: Die Stadt Wien steht kurz vor dem Rechtsbruch (Rechtsgutachterliche Stellungnahme)
Aufruf zum Bekenntnis zum Weltkulurerbe Wien (Offener Brief an den BPräs Dr. Van der Bellen)
Nächster Erfolg im Kampf gegen die Hochhauspolitik der Stadt Wien: UNESCO verschärft seinen Beschluss und verwarnt Wien
Am 06.07.2016 hat die List Rechtsanwalts GmbH im Namen der Initiative Denkmalschutz ein Schreiben an das UNESCO Weltkulturerbekomitee gerichtet, indem festgehalten wurde, dass die Hochhauspolitik der Stadt Wien trotz der von der Vizebürgermeisterin Mag. Vassilakou verhängten Nachdenkpause, betreffend dasProjekt (Hotel Intercontinental/Wiener Eislaufverein), bereits jetzt eine akute Gefahr für das „Historische Zentrum von Wien“ darstellt.
Nunmehr hat das UNESCO Weltkulturerbekomitee in seiner 40. Sitzung in Istanbuldie große Gefahr für den Bestand des „Historischen Zentrums von Wien“ als Weltkulturerbe erkannt und den ursprünglichen Beschlussentwurf dahingehendverschärft, dass der Stadt Wien eine erheblich kürzere Frist, bis Februar 2017, für die Überarbeitung der Hochhaus-Richtlinien gegeben wurde. Gleichzeitig hat das Weltkulturerbekomitee bereits jetzt klar und ausdrücklich festgestellt, dass das „Historische Zentrum von Wien“ in die Rote Liste der bedrohten Weltkulturstätten eingetragen wird, sollte sich die Stadt Wien – wie es bisher stets der Fall war – nach wie vor weigern, in ihrer Hochhauspolitik Änderungen zum Schutz des Wiener Weltkulturerbes vorzunehmen.
Riesenerfolg: Die Stadt Wien stoppt das Hochhausprojekt am Heumarkt
Offener Brief an die Stadt Wien zur Änderung der desaströsen Hochhauspolitik
Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List und Mag. Piotr Pyka während der Pressekonferenz am 10.05.2016
(Bild-Copyright: Chris Falkenberg)
Am Dienstag, den 10.05.2016 um 09:30 Uhr hat im Wiener Café Landtmann, Universitätsring 4, 1010 Wien, die Pressekonferenz zum Thema „Hochhausprojekt Wien Eislaufverein: Bruch der UNESCO-Welterbekonvention, des Übereinkommens von Faro und des Unionsrechts?“ stattgefunden, an der zahlreiche Vertreter der Politik, der Öffentlichkeit sowie interessierter Fachgremien beteiligt waren.
Unter Anwesenden waren u.a.: Hofrat Univ.-Prof. Dr.phil. Wilfried Lipp, Präsident von ICOMOS Austria, Prof. Friedmund Hueber, Architekt und Bauforscher, Präsident der Österr. Gesellschaft für Denkmal- und Ortsbildpflege, Prof. Martin Kupf, Dipl.Ing Sebastian Beiglböck, Fachreferent für Stadtentwicklung Wien, Mag. arch. Andreas Vass, Vorstandsmitglied der Österreichischen Gesellschaft für Architektur, Herr Arch. Dipl.Ing. Thomas Kretschmer, Frau Ursula Stenzel, Stadträtin FPÖ, Herr Dietrich Kops, Gemeinderat FPÖ, Dr. Mag. Werner Grebner, Bezirksvorsteher Stv. 3. Bezirk, Mag. Eva Lachkovics, vorm. Bezirksvorsteher Stv. 3.Bezirk, Dr. Franz Eduard Kühnel Bauausschussvorsitzender Stv. 1.Bezirk - in Vertretung des Bezirksvorstehers, Herr Alexander Hirschenhauser (NEOS), GRÜNE 1. Bezirk H. Ulbrich von WIEN ANDERS und viele anderen.
Rechtsanwalt Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List sowie Rechtsanwaltsanwärter Herr Mag. Piotr Pyka von der List Rechtsanwalts GmbH stellten zunächst die von ihnen erstellte Power-Point-Präsentation vor, die die wichtigsten Aspekte rund um das neue Hochhauskonzept in Wien sowie um das Projekt „Hotel Intercontinental/Wiener Eislaufverein“ behandelt. Die gegenständliche Präsentation übermitteln wir Ihnen in der Beilage.
Anschließend wurde der Offene Brief an die Stadt Wien präsentiert, mit dem die von der List Rechtsanwalts GmbH vertretene Initiative Denkmalschutz sowie Herr Josef Wick die Stadt Wien aufgefordert haben, zur Frage der Gefährdung des „Historischen Zentrums von Wien“ als Weltkulturerbe sachliche Stellungnahme abzugeben (vgl insbesondere die Fragen auf den Seiten 9 f im Offenen Brief) sowie die Wiener Bauordnung an das Unionsrecht anzupassen, indem der Öffentlichkeit eine effektive Beteiligung am Screeningverfahren zur Strategischen Umweltprüfung ermöglicht werden soll.
Schließlich wurde auch die Beschwerde an die EU-Kommission präsentiert, mit der die EU-Kommission ersucht wird, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich aufgrund der Unionsrechtswidrigkeit der Wiener Bauordnung einzuleiten.
Abschließend fand eine rege Diskussion statt, im Zuge derer Fachmeinungen ausgetauscht wurden und seitens einzelner anwesender Politiker Unterstützungszusagen für das Vorgehen gegen die verheerende Hochhauspolitik der Stadt Wien abgegeben wurden.
Rechtsstreit gegen die Gefährdung des "Historischen Zentrums von Wien" als Weltkulturerbe
Das historische Zentrum von Wien, umfassend eine Kernzone von circa 371 ha mit ca 1.600 Objekten sowie eine Pufferzone von circa 461 ha mit ca 2.950 Objekten, stellt seit der 25. Sitzung des Welterbekomitees in Helsinki am 13.12. 2001 das Weltkulturerbe dar. Begründend wurde insb die städtebauliche und architektonische Qualität des historischen Zentrums von Wien als ein hervorragendes Zeugnis über den Austausch von Werten durch das ganze zweite Jahrtausend hervorgehoben. Die bedeutendste der barocken Sichtachsen, nämlich jene vom Schloss Belvedere auf die Innenstadt, wurde in die Kernzone des Welterbes einbezogen.
Die Stadt Wien beabsichtigt, in der zweiten Jahreshälfte 2016 den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan für den 1. und 3. Wiener Gemeindebezirk (Kernzone Welterbeareal) abzuändern und dort ausdrücklich Widmungen für die Errichtung eines ca 75 m hohen Wohnturmes sowie die Aufstockung des Hotels Intercontinental vorzusehen. Bekannt ist dieses Vorhaben als das Projekt „Hotel Intercontinental/Wiener Eislaufverein“. Die Auswirkungen des Projekts auf das Stadtbild in Wien veranschaulicht sehr gut die nachstehende Fotomontage (Copyright: Prof. Martin Kupf). Auf dem unteren Bild ist der geplante Wohnturm zu sehen:
Die Weichen für diesen enormen Eingriff in das Stadtbild des historischen Zentrums von Wien hat die Stadt Wien bereits gestellt: Ende 2014 hat der Wiener Gemeinderat das neue Hochhauskonzept erlassen, mit dem die Ausschlusszonen für Hochhäuser im Wiener Welterbeareal aufgehoben wurden.
Da das „Historische Zentrum von Wien“ seit dem Jahr 2001 Weltkulturerbe ist, würde die Errichtung von Hochhäusern im Bereich des derzeitigen Hotels Intercontinental einen massiv störenden Eingriff in dieses Weltkulturerbe darstellen. Dies bestätigte auch ICOMOS, der Internationale Rat für Denkmalpflege, der als Beratungsgremium der UNESCO im November 2015 eine Mission in Wien durchführte und in seinem Bericht die massive Gefährdung des Weltkulturerbes Wien durch die geplanten Vorhaben feststellte.
Die Stadt Wien ignorierte jedoch die Empfehlungen von ICOMOS und beharrt nach wie vor auf ihrer neuen Hochhauspolitik.
Derartiges verantwortungsloses Verhalten kann den Verlust des „Historischen Zentrums von Wien“ als Weltkulturerbe zur Folge haben.
Wir haben daher Namens und Auftrags der Initiative Denkmalschutz, dem unabhängigen Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter in Österreich, Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, einen offenen Brief an die in der Wiener Politik zuständigen Personen gerichtet, in dem wir die Stadt Wien auffordern, den Empfehlungen von ICOMOS Folge zu leisten und ihre absurde Hochhauspolitik abzuändern.
Gleichzeitig verständigten wir auch die Europäische Kommission, dass die Bestimmungen der Wiener Bauordnung, wonach bei der sog. Strategischen Umweltprüfung, die bei besonders sensiblen Stadtprojekten durchzuführen ist, lediglich die Wiener Umweltanwaltschaft ein Mitwirkungsrecht hat, gegen das Unionsrecht verstoßen. Österreich droht damit die nächste Vertragsverletzungsklage vor dem Gerichtshof der EU in Luxemburg.
HCB-Skandal: Kläglicher Versuch die Opfer zu Tätern zu machen
Wie die Kronenzeitung am 22.03.2016 berichtete (http://www.ralist.at/de/presse/category/hcb-skandal-goertschitztal), hat das Land Kärnten nunmehr die Opfer des HCB-Skandals wegen Förderungsbetrug angezeigt. Die List Rechtsanwalts GmbH weist die Staatsanwaltschaft Klagenfurt daraufhin, sämtliche erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Verantwortlichen für den größten Umweltskandal Europas zur Verantwortung zu ziehen und nicht gegen unschuldige Opfer, deren Existenz beinahe vernichtet wurde, zu ermitteln.