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ORF-Programmentgelt auf dem Prüfstand vor dem EuGH
Die Rechtsfrage, ob das ORF-Programmentgelt ein steuerbarer und in weiterer Folge steuerpflichtiger Umsatz ist, geht in die entscheidende Runde. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ist der Anregung der betroffenen Rundfunkteilnehmer auf Vorabentscheidung gemäß Art 267 AEUV gefolgt und hat dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) eine Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Bezüglich der Umsatzsteuerbarkeit des ORF-Programmentgelts liegen divergierende Meinungen in der Lehre vor. Eine entsprechende höchstgerichtliche innerstaatliche Rechtsprechung fehlt. In der Rs Český rozhlas1 kam der EuGH zu dem Ergebnis, dass die Tätigkeit der tschechischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt, die durch eine gesetzlich vorgesehene obligatorische Gebühr finanziert wird, keine Dienstleistung gegen Entgelt darstelle und daher als nicht steuerbarer Umsatz zu qualifizieren sei. Nunmehr stellt der VwGH die Frage, ob das obligatorische ORF-Programmentgelt, das der ORF selbst festsetzt, um seinen Betrieb zu finanzieren, umsatzsteuerbar ist.
In Anbetracht der einschlägigen Judikatur des EuGH ist eine Umsatzsteuerbarkeit des ORF-Programmentgelts zu verneinen, weil nahezu jede Person in Österreich durch den Erwerb eines Rundfunkempfangsgeräts zur Entrichtung des ORF-Programmentgelts verpflichtet wird. Die Elemente des freiwilligen Rechtsverhältnisses und der unmittelbare Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung, welche für den EuGH unabdingbare Voraussetzungen für die Besteuerbarkeit sind, müssen daher in diesem Zusammenhang kritisch hinterfragt werden. Unserer Meinung nach liegt weder ein freiwilliges Rechtsverhältnis, noch ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den Leistungen vor.
Nun wird diese entscheidende Frage vom EuGH zu beurteilen sein.
Millionenklagen nach HCB-Skandal
Dr. Wolfgang List vertritt im Rechtsstreit gegen die 380 kV-Leitung. Salzburger Nachrichten: "Staranwalt soll 380 kV stoppen"
Unser Chefjurist und Umweltrechtsexperte Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List unterstützt die besorgten Bürgerinnen und Bürger im Rechtsstreit gegen die genehmigte 380 kV-Leitung im Land Salzburg. Die gegenständliche Bescheidbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wurde am 25.01.2016 eingereicht. Es wird ein spannender Prozess erwartet.
Nachbarrecht: Neue Publikation der List Rechtsanwalts GmbH (jetzt mit Leseprobe)
Im Februar 2016 erscheint „Praxiswissen Nachbarrecht“, herausgegeben von Dr. Wolfgang List. Gemeinsam mit Mag. Fiona List und Mag. Piotr Pyka beleuchtet er das gesamte Nachbarrecht, vom nachbarschaftlichen Streit um Grenzen über Nachbarrechte im Bauverfahren bis hin zum Umweltstrafrecht.
Ab wann stellen Musikproben in Privaträumen eine Lärmbelästigung dar? Müssen Nachbarn eines geplanten Einkaufszentrums hinnehmen, dass man dieses ohne Umweltverträglichkeitsprüfung baut? Ist nächtliches Glockengeläut eines Doms im Stadtzentrum einfach hinzunehmen?
Dies sind nur drei der vielen nachbarrechtlichen Themengebiete, mit denen sich die List Rechtsanwalts GmbH in den letzten Jahren als Vertreter und Berater ihrer Mandanten beschäftigte. Ihre langjährige Erfahrung im Nachbarrecht ließen Dr. Wolfgang List, Mag. Fiona List und Mag. Piotr Pyka nun in eine neue Publikation einfließen.
„Praxiswissen Nachbarrecht“ geht sowohl auf die verwaltungs- als auch auf die zivilrechtliche Seite des Nachbarrechts umfassend ein. Nachbarrechte im Bau- und Gewerberecht, im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren und gegen öffentliche Einrichtungen werden ebenso behandelt wie Immissionsschutz, Besitzstörung und Grenzstreitigkeiten. Anschauliche Beispiele aus Judikatur und Praxis des Herausgebers zeigen Argumente und Möglichkeiten auf.
Praxisnahe Muster, wie zB Vorlagen für anwaltliche Schreiben, Einwendungen, Rechtsmittel und Bescheide, sparen Rechtsberatern Zeit bei der Beratung und Vertretung ihrer Klienten vor Behörden und Gerichten und erleichtern Mitarbeitern von Behörden ihren Arbeitsalltag.
„Praxiswissen Nachbarrecht“ erscheint im Februar 2016 im WEKA-Verlag.
Inhaltsübersicht und Bestellmöglichkeit finden Sie hier:
www.weka.at/bestellformular/59480/1/830853
Eine Leseprobe finden Sie hier:
HCB-Skandal im Görtschitztal: Wir werden schonungslos aufräumen!
Erreicht: Streit um Einkaufszentrum schlägt Wellen in Europa!
Die von unserer Rechtsanwaltskanzlei vertretene Frau Gruber wurde zum Symbol des (erfolgreichen) Kampfes um mehr Nachbarrechte im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren.
Glockenstreit: Berufung eingelegt. Müssen Nachbarn Hellseher sein?
Erreicht: Heavy Metal ist im 6. Bezirk "ortsunüblich" und "lästig"
Der KURIER hat am 18.08.2015 über den von uns als Klagevertreter geführten Zivilprozess berichtet:
"Heavy Metal ist im 6. Bezirk "ortsunüblich" und "lästig" Eine Wienerin klagte den Betreiber eines Band-Proberaumes.
Es war Folter für mich", sagt Anna Seliga. Die 57-Jährige wohnt seit 1982 in einer ruhigen Innenhof-Wohnung in der Gumpendorfer Straße in Mariahilf. Doch im Herbst 2007 war Schluss mit der Ruhe. Im Keller des Nachbarhauses wurde ein Proberaum für Musikgruppen eingerichtet. Wand an Wand mit Seligas Wohn- und Schlafzimmer. "Schlagzeuge und Bässe in einem unerträglichen Ausmaß waren das", sagt Seliga. Vor allem Heavy-Metal- und Hardrock-Bands nutzten die Proberäume; meistens ab Mittag, oft bis länger als 22 Uhr, sagt Seliga. "Heavy Metal impliziert ja schon den totalen Krach", sagt Seliga. Seit der Proberaum eröffnet hat, leide die Sozialarbeiterin an Schlaf- und Konzentrationsstörungen, klagt sie. Außerdem sei sie aggressiver geworden und habe in der Arbeit Stunden kürzen müssen. Zwei Jahre lang habe sie versucht, sich mit dem Nachbarn zu einigen – erfolglos. Also hat sie geklagt.
"Ortsunüblicher" Lärm
Anwalt Wolfgang List hat eine Unterlassungsklage gegen den Betreiber des Proberaums eingebracht. Mit Erfolg. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Begründung: Frau Seliga wohne zwar in einem dicht besiedelten Stadtgebiet, müsse aber deshalb nicht "die völlig andersartigen (...) Geräusche von Rockmusik" mehrere Stunden täglich "dulden".
"Das Gericht prüft zuerst, ob der Lärm ortsüblich oder ortsunüblich ist. Wird er als ortsüblich angesehen, wird zusätzlich geprüft, ob der Lärm die Gesundheit gefährdet", sagt Anwalt List.
Der Oberste Gerichtshof (OGH), der zuletzt mit dem Fall betraut war, schreibt in seinem Urteil, dass die Wohnung der Frau zwar "im städtischen, dicht bebauten Stadtgebiet" liegt und dass etwa Verkehrslärm durchaus als ortsüblich angesehen werden kann. Aber selbst dann ist "der Lärm, der von stundenlangen Proben diverser Heavy-Metal- und Hardrockgruppen ausgeht, nicht als ortsüblich anzusehen". Gemessen am Straßenlärm sei der Lärm der Musikgruppen laut OGH sogar "besonders lästig".
Nur die "Braven"
Nikolaus Gabor, emeritierter Anwalt, dessen Frau die Proberäume betreibt, kann das Urteil des OGH nicht nachvollziehen. Sieben Jahre lang habe er dauernd Anzeigen bekommen, dabei habe er 200.000 Euro in die Proberäume investiert, damit diese auch wirklich schalldicht sind. "Die, die bei mir spielen, sind alles Akademiker, deren Hobby die Musik ist. Ich hab’ extra die Braven ausgesucht", sagt Gabor.
Seit Oktober ist der Proberaum nun geschlossen – vorerst. Denn der OGH will ein weiteres Lärmgutachten von der Ruhe-Situation in der Gumpendorfer Straße. Wolfgang List, Anwalt von Anna Seliga, beunruhigt das nicht. "Das wurde ohnehin schon gemacht", sagt List. Auch Anwalt Gabor wartet das Gutachten ab: "Ich schließe nicht aus, wieder aufzusperren", sagt er."
Quelle: http://kurier.at/chronik/wien/heavy-metal-ist-im-6-bezirk-ortsunueblich-und-laestig/147.519.027
EuGH: Unsere Mandantin setzt sich im Kampf um Nachbarrechte im UVP-Verfahren durch!
Mit Urteil vom 16.04.2015, C-570/13 (Rs Gruber), ist der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg der Rechtsansicht unserer Mandantin gefolgt und festgestellt, dass mangelnde Rechtsmittellegitimation von Nachbarn im UVP-Feststellungsverfahren unionrechtswidrig ist. Dieses erfreuliche Urteil wird enorme Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben in Österreich haben und bedeutet signifikante Stärkung von Nachbarrechten im UVP-Verfahren.
Amtshaftungsklage für Jahre der Existenzangst
"Fast fünf Jahre lang versuchte die Behörde, das Kompostier-Unternehmen von Gerti Müllner in Zwettl zuzusperren. Jetzt hat sie das Urteil des angerufenen Landesverwaltungsgerichts erhalten, der vergangenes Jahr vor Ort verhandelt hatte. Der entschied, dass der Einstellungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft gegen ihre Firma rechtswidrig war. Nun dreht die Unternehmerin den Spieß um und klagt die Behörden. Sie will die mehr als 70.000 Euro zurück, die sie das Verfahren an Sachverständigengutachten aber auch Rechtsanwaltshonoraren gekostet hat."
KURIER, 12.03.2015