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News

10. Mai 2016

Das historische Zentrum von Wien, umfassend eine Kernzone von circa 371 ha mit ca 1.600 Objekten sowie eine Pufferzone von circa 461 ha mit ca 2.950 Objekten, stellt seit der 25. Sitzung des Welterbekomitees in Helsinki am 13.12. 2001 das Weltkulturerbe dar. Begründend wurde insb die städtebauliche und architektonische Qualität des historischen Zentrums von Wien als ein hervorragendes Zeugnis über den Austausch von Werten durch das ganze zweite Jahrtausend hervorgehoben. Die bedeutendste der barocken Sichtachsen, nämlich jene vom Schloss Belvedere auf die Innenstadt, wurde in die Kernzone des Welterbes einbezogen.

Die Stadt Wien beabsichtigt, in der zweiten Jahreshälfte 2016 den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan für den 1. und 3. Wiener Gemeindebezirk (Kernzone Welterbeareal) abzuändern und dort ausdrücklich Widmungen für die Errichtung eines ca 75 m hohen Wohnturmes sowie die Aufstockung des Hotels Intercontinental vorzusehen. Bekannt ist dieses Vorhaben als das Projekt „Hotel Intercontinental/Wiener Eislaufverein“. Die Auswirkungen des Projekts auf das Stadtbild in Wien veranschaulicht sehr gut die nachstehende Fotomontage (Copyright: Prof. Martin Kupf). Auf dem unteren Bild ist der geplante Wohnturm zu sehen:

Blick vom Belvedere Wr Eislaufverein mit u ohne Hochhausprojekt copyright Prof Martin Kupf

Die Weichen für diesen enormen Eingriff in das Stadtbild des historischen Zentrums von Wien hat die Stadt Wien bereits gestellt: Ende 2014 hat der Wiener Gemeinderat das neue Hochhauskonzept erlassen, mit dem die Ausschlusszonen für Hochhäuser im Wiener Welterbeareal aufgehoben wurden.

Da das „Historische Zentrum von Wien“ seit dem Jahr 2001 Weltkulturerbe ist, würde die Errichtung von Hochhäusern im Bereich des derzeitigen Hotels Intercontinental einen massiv störenden Eingriff in dieses Weltkulturerbe darstellen. Dies bestätigte auch ICOMOS, der Internationale Rat für Denkmalpflege, der als Beratungsgremium der UNESCO im November 2015 eine Mission in Wien durchführte und in seinem Bericht die massive Gefährdung des Weltkulturerbes Wien durch die geplanten Vorhaben feststellte.

Die Stadt Wien ignorierte jedoch die Empfehlungen von ICOMOS und beharrt nach wie vor auf ihrer neuen Hochhauspolitik.

Derartiges verantwortungsloses Verhalten kann den Verlust des „Historischen Zentrums von Wien“ als Weltkulturerbe zur Folge haben.

Wir haben daher Namens und Auftrags der Initiative Denkmalschutz, dem unabhängigen Verein für den Schutz bedrohter Kulturgüter in Österreich, Fuchsthallergasse 11/5, 1090 Wien, einen offenen Brief an die in der Wiener Politik zuständigen Personen gerichtet, in dem wir die Stadt Wien auffordern, den Empfehlungen von ICOMOS Folge zu leisten und ihre absurde Hochhauspolitik abzuändern.

Gleichzeitig verständigten wir auch die Europäische Kommission, dass die Bestimmungen der Wiener Bauordnung, wonach bei der sog. Strategischen Umweltprüfung, die bei besonders sensiblen Stadtprojekten durchzuführen ist, lediglich die Wiener Umweltanwaltschaft ein Mitwirkungsrecht hat, gegen das Unionsrecht verstoßen. Österreich droht damit die nächste Vertragsverletzungsklage vor dem Gerichtshof der EU in Luxemburg.



 

22. März 2016

Wie die Kronenzeitung am 22.03.2016 berichtete (http://www.ralist.at/de/presse/category/hcb-skandal-goertschitztal), hat das Land Kärnten nunmehr die Opfer des HCB-Skandals wegen Förderungsbetrug angezeigt. Die List Rechtsanwalts GmbH weist die Staatsanwaltschaft Klagenfurt daraufhin, sämtliche erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Verantwortlichen für den größten Umweltskandal Europas zur Verantwortung zu ziehen und nicht gegen unschuldige Opfer, deren Existenz beinahe vernichtet wurde, zu ermitteln.

05. Februar 2016
Rechtsanwalt Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List wird im März für zahlreiche Görtschitztaler Klagen gegen die Wietersdorfer & Peggauer Zement GmbH, die Donau Chemie AG, das Land Kärnten und eine Analysefirma einbringen. Es geht dabei um einen dreistelligen Millionenbetrag.
26. Januar 2016

Unser Chefjurist und Umweltrechtsexperte Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List unterstützt die besorgten Bürgerinnen und Bürger im Rechtsstreit gegen die genehmigte 380 kV-Leitung im Land Salzburg. Die gegenständliche Bescheidbeschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) wurde am 25.01.2016 eingereicht. Es wird ein spannender Prozess erwartet.

 

19. Februar 2016

 

Im Februar 2016 erscheint „Praxiswissen Nachbarrecht“, herausgegeben von Dr. Wolfgang List. Gemeinsam mit Mag. Fiona List und Mag. Piotr Pyka beleuchtet er das gesamte Nachbarrecht, vom nachbarschaftlichen Streit um Grenzen über Nachbarrechte im Bauverfahren bis hin zum Umweltstrafrecht.

Ab wann stellen Musikproben in Privaträumen eine Lärmbelästigung dar? Müssen Nachbarn eines geplanten Einkaufszentrums hinnehmen, dass man dieses ohne Umweltverträglichkeitsprüfung baut? Ist nächtliches Glockengeläut eines Doms im Stadtzentrum einfach hinzunehmen?

Dies sind nur drei der vielen nachbarrechtlichen Themengebiete, mit denen sich die List Rechtsanwalts GmbH in den letzten Jahren als Vertreter und Berater ihrer Mandanten beschäftigte. Ihre langjährige Erfahrung im Nachbarrecht ließen Dr. Wolfgang List, Mag. Fiona List und Mag. Piotr Pyka nun in eine neue Publikation einfließen.

„Praxiswissen Nachbarrecht“ geht sowohl auf die verwaltungs- als auch auf die zivilrechtliche Seite des Nachbarrechts umfassend ein. Nachbarrechte im Bau- und Gewerberecht, im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren und gegen öffentliche Einrichtungen werden ebenso behandelt wie Immissionsschutz, Besitzstörung und Grenzstreitigkeiten. Anschauliche Beispiele aus Judikatur und Praxis des Herausgebers zeigen Argumente und Möglichkeiten auf.

Praxisnahe Muster, wie zB Vorlagen für anwaltliche Schreiben, Einwendungen, Rechtsmittel und Bescheide, sparen Rechtsberatern Zeit bei der Beratung und Vertretung ihrer Klienten vor Behörden und Gerichten und erleichtern Mitarbeitern von Behörden ihren Arbeitsalltag.

„Praxiswissen Nachbarrecht“ erscheint im Februar 2016 im WEKA-Verlag.

Inhaltsübersicht und Bestellmöglichkeit finden Sie hier:

www.weka.at/bestellformular/59480/1/830853

Eine Leseprobe finden Sie hier:

 

Leseprobe "Nachbarrecht"

 

15. Dezember 2015
Unsere Rechtsanwaltskanzlei unter Leitung von Umweltrechtsexperten Univ.-Doz. Dr. Wolfgang List hat nunmehr offiziel das Mandat zur Vertretung mehrerer Geschädigten im HCB-Skandal im Görtschitztal übernommen. "Wir werden schonungslos aufräumen" - sagt Rechtsanwalt Dr. List.
04. Dezember 2015

Die von unserer Rechtsanwaltskanzlei vertretene Frau Gruber wurde zum Symbol des (erfolgreichen) Kampfes um mehr Nachbarrechte im Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren.

20. August 2015
Der Rechtsstreit rund um den Lärm der Glocken des Linzer Mariendomes hat eine neue Dimension erreicht. Am 20.08.2015 haben wir für unseren Klienten, den Kläger, Berufung an das Oberlandesgericht Linz eingebracht, die sich gegen das abweisende Urteil des LG Linz richtet.
18. August 2015

Der KURIER hat am 18.08.2015 über den von uns als Klagevertreter geführten Zivilprozess berichtet:

 

"Heavy Metal ist im 6. Bezirk "ortsunüblich" und "lästig" Eine Wienerin klagte den Betreiber eines Band-Proberaumes.

Es war Folter für mich", sagt Anna Seliga. Die 57-Jährige wohnt seit 1982 in einer ruhigen Innenhof-Wohnung in der Gumpendorfer Straße in Mariahilf. Doch im Herbst 2007 war Schluss mit der Ruhe. Im Keller des Nachbarhauses wurde ein Proberaum für Musikgruppen eingerichtet. Wand an Wand mit Seligas Wohn- und Schlafzimmer. "Schlagzeuge und Bässe in einem unerträglichen Ausmaß waren das", sagt Seliga. Vor allem Heavy-Metal- und Hardrock-Bands nutzten die Proberäume; meistens ab Mittag, oft bis länger als 22 Uhr, sagt Seliga. "Heavy Metal impliziert ja schon den totalen Krach", sagt Seliga. Seit der Proberaum eröffnet hat, leide die Sozialarbeiterin an Schlaf- und Konzentrationsstörungen, klagt sie. Außerdem sei sie aggressiver geworden und habe in der Arbeit Stunden kürzen müssen. Zwei Jahre lang habe sie versucht, sich mit dem Nachbarn zu einigen – erfolglos. Also hat sie geklagt.

"Ortsunüblicher" Lärm

Anwalt Wolfgang List hat eine Unterlassungsklage gegen den Betreiber des Proberaums eingebracht. Mit Erfolg. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Begründung: Frau Seliga wohne zwar in einem dicht besiedelten Stadtgebiet, müsse aber deshalb nicht "die völlig andersartigen (...) Geräusche von Rockmusik" mehrere Stunden täglich "dulden".

"Das Gericht prüft zuerst, ob der Lärm ortsüblich oder ortsunüblich ist. Wird er als ortsüblich angesehen, wird zusätzlich geprüft, ob der Lärm die Gesundheit gefährdet", sagt Anwalt List.

Der Oberste Gerichtshof (OGH), der zuletzt mit dem Fall betraut war, schreibt in seinem Urteil, dass die Wohnung der Frau zwar "im städtischen, dicht bebauten Stadtgebiet" liegt und dass etwa Verkehrslärm durchaus als ortsüblich angesehen werden kann. Aber selbst dann ist "der Lärm, der von stundenlangen Proben diverser Heavy-Metal- und Hardrockgruppen ausgeht, nicht als ortsüblich anzusehen". Gemessen am Straßenlärm sei der Lärm der Musikgruppen laut OGH sogar "besonders lästig".

Nur die "Braven"

Nikolaus Gabor, emeritierter Anwalt, dessen Frau die Proberäume betreibt, kann das Urteil des OGH nicht nachvollziehen. Sieben Jahre lang habe er dauernd Anzeigen bekommen, dabei habe er 200.000 Euro in die Proberäume investiert, damit diese auch wirklich schalldicht sind. "Die, die bei mir spielen, sind alles Akademiker, deren Hobby die Musik ist. Ich hab’ extra die Braven ausgesucht", sagt Gabor.

Seit Oktober ist der Proberaum nun geschlossen – vorerst. Denn der OGH will ein weiteres Lärmgutachten von der Ruhe-Situation in der Gumpendorfer Straße. Wolfgang List, Anwalt von Anna Seliga, beunruhigt das nicht. "Das wurde ohnehin schon gemacht", sagt List. Auch Anwalt Gabor wartet das Gutachten ab: "Ich schließe nicht aus, wieder aufzusperren", sagt er."

 

Quelle: http://kurier.at/chronik/wien/heavy-metal-ist-im-6-bezirk-ortsunueblich-und-laestig/147.519.027

16. April 2015

Mit Urteil vom 16.04.2015, C-570/13 (Rs Gruber), ist der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg der Rechtsansicht unserer Mandantin gefolgt und festgestellt, dass mangelnde Rechtsmittellegitimation von Nachbarn im UVP-Feststellungsverfahren unionrechtswidrig ist. Dieses erfreuliche Urteil wird enorme Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben in Österreich haben und bedeutet signifikante Stärkung von Nachbarrechten im UVP-Verfahren.

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